Neue Gewerbeabfallverordnung zum 01.08.2017
Das Ziel der neuen Gewerbeabfallverordnung ist die Reduzierung des Abfallaufkommens. So ist jetzt die Thermische Verwertung (Müllverbrennung) der stofflichen Verwertung nicht mehr gleichgestellt, sondern es muss zunächst versucht werden, stofflich zu verwerten. Damit eine stoffliche Verwertung stattfinden kann, ist eine Getrennthaltung der Abfälle Voraussetzung.