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Dämmstoffe: Entsorgung wieder einfacher

Die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wird wieder einfacher. Der Bundesrat hat am 7. Juli 2017 die „Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung“ beschlossen. Diese soll ab 1. September 2017 in Kraft treten.

Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Handwerk begrüßt, dass mit dem Bundesratsbeschluss nun eine dauerhafte Lösung zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen gefunden wurde. Die Neuregelung sieht einen gangbaren Weg vor, der sich in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzen lässt. Die beschlossene Verordnung stuft HBCD-haltige Dämmstoffabfälle grundsätzlich als nicht gefährlich ein. Damit führt die Neuregelung den Umgang mit HBCD-haltigen Abfällen auf die vom Handwerk geforderte 1:1-Umsetzung der einschlägigen EU-Vorgaben zurück. Allerdings sieht die Verordnung auf Druck der Länder vor, dass die Entsorgung weiter überwachungsbedürftig ist – obwohl die HBDC-haltigen Dämmstoffabfälle als nicht gefährlich eingestuft wurden.

Das Handwerk hatte dafür plädiert, dass die Regelungen zur Nutzung des Sammelentsorgungsverfahrens bundesweit einheitlich festgelegt und die bestehenden Massengrenzen zudem angehoben werden. Dies hätte ein einheitliches und unbürokratisches Vorgehen für unsere Handwerksbetriebe ermöglicht. Kritisch ist zu beurteilen, dass die nun verabschiedete Verordnung es den jeweiligen Landesbehörden überlässt, diese Massengrenzen auf- bzw. anzuheben. Dadurch besteht die Gefahr, dass dies regional unterschiedlich ausgelegt wird. Deshalb muss auf Landesebene dafür gesorgt werden, alle Möglichkeiten des Verordnungsentwurfes so zu nutzen, dass in der Praxis möglichst standardisiert und einheitlich verfahren wird – auch im Sinne der Bürokratieentlastung unserer Betriebe.“

Zur Hintergrundinformation: Wärmedämmplatten, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, wurden 2016 als gefährlicher Abfall eingestuft. Die geänderte Einstufung von HBCD-haltigen Abfällen im Zusammenspiel mit der ohnehin hohen Auslastung von Müllverbrennungsanlagen führte in vielen Teilen Deutschlands zu einem Entsorgungsengpass für diese Abfälle. Um die Entsorgungssituation kurzfristig zu entschärfen, wurde zwar mit einer Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle ausgesetzt. Allerdings endet das Moratorium am 31.12.2017. Innerhalb dieses Moratoriums verhandelten Bund und Länder eine neue Verordnung, die der Bundesrat nun beschlossen hat.

Quelle: ZDH

2019-07-15T03:51:34+01:00