Eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verabschiedete am 26. Januar 2017 das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe. Das SokSiG schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Bau-Sozialkassenverfahren (Soka-Bau).
Ausgelöst wurde es durch die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Herbst 2016. Das BAG hatte mehrere Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen von Tarifverträgen der Soka-Bau für unwirksam erklärt. Durch die Entscheidungen wären viele Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit und würden ihre eingezahlten Beiträge zurück verlangen. Dadurch sah die Soka-Bau sich vor dem Zusammenbruch. Die Politik hat mit dem SokaSiG nun das Bau-Sozialkassensystem gerettet, so dass es rückwirkend keine Veränderung für die Betriebe gibt.
Der Urteilsspruch des BAG wird damit per Gesetz aufgehoben. Am 10.02. hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert.