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Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe (SokaSiG) verabschiedet

Eine große Mehrheit der Bundestagsabgeordneten verabschiedete am 26. Januar 2017 das Gesetz zur Sicherung der Sozialkassen im Baugewerbe. Das SokSiG schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Bau-Sozialkassenverfahren (Soka-Bau).

Ausgelöst wurde es durch die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom Herbst 2016. Das BAG hatte mehrere Allgemeinverbindlichkeits-Erklärungen von Tarifverträgen der Soka-Bau  für unwirksam erklärt. Durch die Entscheidungen wären viele Betriebe von der Pflicht zur Soka-Bau befreit und würden ihre eingezahlten Beiträge zurück verlangen. Dadurch sah die Soka-Bau sich vor dem Zusammenbruch. Die Politik hat mit dem SokaSiG nun das Bau-Sozialkassensystem gerettet, so dass es rückwirkend keine Veränderung für die Betriebe gibt.

Der Urteilsspruch des BAG wird damit per Gesetz aufgehoben. Am 10.02. hat das Gesetz auch den Bundesrat passiert.

2019-07-15T03:51:34+01:00