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Baustein zu fairem Wettbewerb – nicht jeder darf alles

Es kommt überall und immer wieder vor, dass Betriebe Arbeiten von Stuckateuren bewerben und ausführen, obwohl sie das nicht dürfen.

Betriebe, die z. B. als Raumausstatter, Fliesenleger, Holz- und Bautenschützer, mit dem „Einbau von genormten Baufertigteilen“ oder als Verfuger im Hochbau in die Handwerksrolle eingetragen sind, oder auch Trockenbau-Betriebe, dürfen keine Arbeiten des Stuckateurs bewerben und ausführen.

Der Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg (SAF) kann dagegen wettbewerbsrechtlich vorgehen – und tut das auch, nämlich indem er sogenannte „wettbewerbsrechtliche Abmahnverfahren“ durchführt. Dies ist ein kleiner Beitrag zu einem etwas faireren Wettbewerb.


Jeder einzelne Innungs-Fachbetrieb ist gehalten, in seiner Region die Augen offen zu halten.

Wenn Ihnen in Ihrem Umfeld ein Betrieb auffällt, der mit Arbeiten aus dem Kernbereich des Stuckateurhandwerks wirbt (Innenputz / Außenputz / Verputzarbeiten / Vollwärmeschutz / WDVS / Stuckarbeiten) und den Sie überprüfen lassen möchten, dann machen Sie einfach ein Foto von der Werbeanzeige, von dem Fahrzeug oder der Gerüstplane.

Senden Sie uns Ihre Hinweise

Senden Sie Ihre Hinweise / Fotos per E-Mail an schwarzarbeit@bz-af.de oder per WhatsApp unter der Nummer 01520 8715805.

Der SAF prüft die Eintragung in die Handwerksrolle, führt ggf. ein wettbewerbsrechtliches Abmahnverfahren durch und meldet den Betrieb noch an die SOKA-BAU, damit auch dort geprüft wird, ob der Betrieb an den Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilnimmt oder nicht.

2020-12-19T18:46:29+02:00